EU-Angehörige im deutschen Beamtenverhältnis

Vorteile für den Öffentlichen Dienst/Beamte:
Geldanlage - Kredite - Vorsorgen... auch mit Angeboten von Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst. Zuerst vergleichen, dann auswählen und die besten Konditionen sichern


EU-Angehörige im deutschen Beamtenverhältnis

Mit dem 10. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom Dezember 1993 hat der deutsche Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass EU-Angehörige, die nicht im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit sind, in ein Beamtenverhältnis berufen werden können. Ausgangspunkt für diese Öffnung des bundesdeutschen Beamtenrechts war Art. 48 des EWG-Vertrags, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union gewährleistet. Allerdings ist nach § 7 Abs. 2 BBG die deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor Voraussetzung für die Ernennung ins Beamtenverhältnis, „wenn die Aufgaben es erfordern“. Nach einer Anwendungsempfehlung des Bundesinnenministeriums vom 2. Juli 1996 zählt hier zu der so genannte Kernbestand staatlicher Aufgabenwahrnehmung (z. B. he raus gehobene Funktionen im Leitungsbereich von Bundes- und Landesbehörden).

 


 

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 8 Bücher (3 OnlineBücher & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht, Beihilferecht sowie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst). >>>Hier geht es zum Bestellformular


 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.forstbeamte.de © 2024