Nachzahlung für Forst- u. Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Forstbeamte und Forstverwaltung

Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonforme Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund  - auch die Ruhestandsbeamten und Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern können Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.

Ausführliche Informationen finden Sie unter der besten EWebsite im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.

Ebenso bietet die 100-seitige Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, die unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung veröffentlicht wird, ausführliche Infos. In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (A 11). Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden. >>>zur (Vor)Bestellung 


 

 

Herzlich Willkomen auf dem Portal forstbeamte.de

Meldung für Forstbeamte: Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger (Drucksache 675/20) - Entwurf -

Spezielle Informationen für Beamtinnen und Beamte in der Forstverwaltung, beispielsweise finden Sie Rechtsvorschriften, Tipps und Urteile.

Förster und Forstverwaltung

Förster sind zuständig für die sogeannte Forstwirtschaft. Die Forstverwaltung versicht die nachhaltige Nutzung des Waldes sowie des darin vorkommenden Wildes zu schützen.. Der Fokus ihrer Arbeit und das Ausmaß ihrer Kompetenzen variiert dabei in Abhängigkeit der Zielvorgaben des jeweiligen Waldbesitzers bei der Gewichtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes sowie je nach Art ihres Dienstverhältnisses (Privatwirtschaft versus Staatsdienst).

Während Forst- und Jagdverwaltung früher noch getrennt waren, kam es ab dem 17. Jahrhundert zu einer Verschmelzung der beiden Berufsgruppen. Die Entwicklung der deutschen Bezeichnungen der für den Wald zuständigen Beamten lässt sich beispielhaft beim Königreich Preußen nachvollziehen. Dort trugen diese königlichen Forstbeamten noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Bezeichnungen „Heidewärter“, „Heideläufer“ und „Heidereiter“. Die dazugehörige Dienstwohnung hieß „Heidehaus“ oder „Heidereiterei“. Für den im Jahr 1727 noch als „Heideläufer“ benannten Beamten taucht ab 1740 die Bezeichnung „Gehender Förster“ und ab 1742 die Bezeichnung „Unterförster“ auf.Analoges gilt für den „Heidereiter“. Der im Jahr 1736 als „Heidereiter“ angesprochene Beamte trägt ab 1740 die Bezeichnung „Reitender Förster“, ab 1745 wird er als „Oberförster“ tituliert.

Aus- und Fortbildung in der Forstverwaltung und den Forstberufen

Für das Berufsziel Förster braucht es in Deutschland ein abgeschlossenes Studium der Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder der Forstwissenschaft an einer Universität. Nach dem Studium kann sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst anschließen. Diese endet mit der staatlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen als Forstinspektor oder für den höheren Dienst als Forstassessor. Eingangsvoraussetzung im ersteren Fall ist Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH) oder Bachelor, anderenfalls Diplomforstwirt (Universität) oder Master. Forstwirte, Forsttechniker oder Forstwirtschaftsmeister können auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden, allerdings wird meist auch im Privatwald die im öffentlichen Waldbesitz zwingende Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) erwartet.

Da für Förster die Ausübung und Organisation der Jagd oftmals zu den dienstlichen Aufgaben zählt, insbesondere bei Beschäftigten auf der Ebene der Forstrevierleiter, ist der Jagdschein und praktische Erfahrung bei der Jagd in den meisten Forstverwaltungen eine Einstellungsvoraussetzung.

Mitgliederstärkster Berufsverband für Förster in Deutschland ist der Bund Deutscher Forstleute im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion. Eine weitere Gewerkschaft und Tarifpartner ist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). In diesen Verbänden organisieren sich Forstleute, Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister, aber auch Verwaltungsmitarbeiter, Waldpädagogen und andere im Wald beschäftigte Personen.


PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Landesbeamte geeignet. Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen 

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

Hier die Sterbegeldverischerung abschließen!


 

Einfach Bild anklicken

Neu aufgelegt 2025: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Buch orientiert sich grundsätzlich an den Bundesvorschriften. Aber vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne unseren INFO-SERVICE, für den sich für nur 10 Euro (inkl. MwSt.) anmelden können  Wir bieten noch mehr Publilkationen. Bestellungen per Mail oder Fax >>>Bestellformular

 


 

USB-Stick: Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung (u.a. landesbeamte.de). Der USB-Stick (32 GB) bietet drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


Hausrat 468x60


 


Red 20260116


Red 20201223

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.forstbeamte.de © 2026