Professorenbesoldung in Baden-Württemberg (C- und W-Besoldung) ab 01.12.2022

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Baden-Württemberg 

Besoldungstabellen für Hochschulpersonal (Beamtinnen und Beamte)

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.12.2022

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz.

Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat angekündigt, die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich anzupassen und das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen.

Corona-Prämie:
Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst sollen eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen sollen nicht einbezogen werden).

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

AB hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021

(Monatsbeträge in Euro)


Red 20220412

 

Ab hier Besoldungstabellen für Besoldungsgruppen C und W aus den Vorjahren

 

Besoldung für Professorinnen und Professoren  

Tabellenwerte gültig ab: 01. Juli 2018

Besoldungsordnung C

Besoldungs-
gruppe
 1
 C 1  3.050,05  3.155,69 3.261,30  3.366,90  3.472,55  3.578,16  3.683,76  3.789,38 
 C 2  3.056,62 3.224,96 3.393,29  3.561,63  3.729,94  3.898,26  4.066,60  4.234,91 
 C 3  3.361,65  3.552,24  3.742,83 3.933,44  4.124,02  4.314,62  4.505,19  4.695,78 
 C 4  4.258,93 4.450,51 4.642,10  4.833,70  5.025,30  5.216,89  5.408,48  5.600,03 
 
Besoldungs-
gruppe
9 10 11 12 13 14 15  
C 1 3.895,01  4.000,62  4.106,24  4.211,87  4.317,50  4.423,11     
C 2 4.403,23  4.571,56  4.739,86  4.908,19  5.076,52  5.244,84  5.413,17   
C 3 4.886,37  5.076,98  5.267,56  5.458,14  5.648,74  5.839,31  6.029,91   
C 4 5.791,64  5.983,22  6.174,83  6.366,39  6.557,98  6.749,58  6.941,18  

Besoldungsordnung W

 Besoldungsgruppe W 1  W 2  W 3 
   3.847,31 4.388,96  5.320,53 

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