Art. 30 Versetzung bei Rückgang von Planstellenzahlen, Einwohnerzahlen und Schülerzahlen

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


.

Mehr Gesetze und Vorschriften für Beamte

Zur Übersicht des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Abschnitt V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 30 Versetzung bei Rückgang von Planstellenzahlen, Einwohnerzahlen und Schülerzahlen

(1) 1Richtet sich die Zuordnung von Ämtern zu einer Besoldungsgruppe einschließlich der Gewährung von Amtszulagen nach der Zahl der Planstellen, der Einwohnerzahl einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands oder der Schülerzahl einer Schule, so begründet ein Absinken der Zahl der Planstellen, Einwohner oder Schüler unter die für das Amt in den Bewertungsmerkmalen festgelegte Untergrenze allein kein dienstliches Bedürfnis, die Beamten in ein anderes Amt ihrer Laufbahn zu versetzen (Art. 34 BayBG). 2Werden Beamte aus anderen Gründen in ein anderes Amt versetzt oder scheiden sie aus dem Beamtenverhältnis aus, so gelten ihre Stellen in Stellen der Besoldungsgruppe umgewandelt, die der tatsächlichen Zahl der Planstellen, Einwohner oder Schüler entspricht.
(2) Abweichend von Art. 89 BayBG dürfen Beamte, die zur Vermeidung einer Versetzung wegen Rückgangs der Schülerzahlen vor dem 1. Juli 1981 in ein niedrigeres Amt rückernannt worden sind, auf Antrag an Stelle der Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amts die Amtsbezeichnung ihres früheren Amts ohne den Zusatz "außer Dienst" führen.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.forstbeamte.de © 2024